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ArbG Darmstadt, 23.08.2006 - 8 BV 3/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 23.08.2006 - 8 BV 3/06
- LAG Hessen, 26.04.2007 - 9 TaBV 182/06
- BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07
- LAG Hessen, 27.08.2009 - 9 TaBV 103/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 26.04.2007 - 9 TaBV 182/06
Gemeinschaftsbetrieb, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Leiharbeitnehmer, …
Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. August 2006 - 8 BV 3/06 - werden zurückgewiesen.2006 - 8 BV 3/06 - stattgegeben, weil der Arbeitgeberin die Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 2) nicht zumutbar sei.
2006 - 8 BV 3/06 - die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.
- LAG Hessen, 27.08.2009 - 9 TaBV 103/09
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. August 2006 - 8 BV 3/06 - abgeändert:.2006 - 8 BV 3/06 - stattgegeben, weil der Arbeitgeberin die Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 2) nicht zumutbar sei.
2006 - 8 BV 3/06 - die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.